Alt-Hermannstadt // Sibiu // Nagyszeben

„Volksfremde Bürger“ // „Cetățeni străini“ ~ Emil Sigerus 1928

Cronicarul Emil Sigerus, etnograf, colecționar, istoric și scriitor sas din Sibiu, dedică în cartea publicata 1928 „Vom alte Hermannstadt” // „Despre vechiul Sibiu” un capitol întreg – intitulat „Volksfremde Bürger“ // „Cetățeni străini“ (Cetățeni de populație străină) – situației social-politice din Sibiu înainte și după promulgarea Rescriptului asupra concivilității şi Edictului de toleranţă religioasă, emise de împăratul Iosif al II-lea în 4 iunie 1781.
În urma introducerii Rescriptul de concivilitate şi Edictul de toleranţă religioasă orașul Sibiu și-a deschis porţile și pentru cetățeni de altă naţionalitate. Începând din 1781 persoane de etnie străină primeau dreptul de cetățenie în oraș prin depunerea jurământului în urma căruia puteau deține proprietăți imobiliare și terenuri situate intra muros – drept deținut între 1541 și 1781 doar de membrii comunitații săsești.

La pag. 113/114 aflăm amănunte interesante despre primele persoane care au primit cetățenia orașului Sibiu în urma introducerii Rescriptului de concivilitate şi Edictului de toleranţă religioasă emise 1781:
Cei doi Bogdanfi [este vorba de doi comercianți armeni: Gregor și Christoph Bogdanfi] au fost primii cetățeni străini care au dobândit, prin depunerea jurământului, cetățenia sibiană la 12 decembrie 1781. În luna martie a anului următor [1782], comercianții greci Johann și Carl Bardan au devenit cetățeni sibieni, la fel și comerciantul de mercerie Franz Bordoli din Como „în milaneză”. În anul următor [1783] armenii G. Issekutz și M. Patruban, grecul Joh. Esinge, românul Radul Stoica și italianul Josef Bordoli „cafegiu din Milano” s-au înregistrat pentru depunerea jurământul cu scopul de a obține cetățenia orașului Sibiu…” (În textul orignal Emil Sigerus folosește transcrierea germană a numelor străine!)

Radul Stoica, după Sigerus primul cetățean român care a primit cetățenia orașului Sibiu, este una și aceeași persoană cu Răduţ Stoica, comerciantul care a încheiat cu membrii Companiei sibiene în anul 1797 un contract „de închiriere şi vânzare, potrivit căruia Compania grecească putea clădi pe numele ei un locaş de cult propriu, precum şi o şcoală şi case de locuit pentru deservenţii celor două instituţii”. (Tradus de Pr. Dr. Teodor Bodogae, „Câteva momente mai importante din trecutul Catedralei Mitropolitane din Sibiu”, în MA, nr. 5/1987, p. 98.). Era vorba de imobilul cu numărul 99, din strada Măcelarilor numărul 39 (azi Mitropoliei 35).
Răduţ Stoica cumparase între 1783-1797 două clădiri situate pe str. Măcelarilor/ Mitropoliei – casa lui Andreas Binder și casa văduvei Waldhutter (sursa: M.B.).
Parcela vândută de Răduț Stoica în anul 1797 Companiei grecești pentru ridicarea bisericii poate fi localizată în planul orașului Sibiu întocmit 1875 și copiat/ completat de Johann Böbel 1882/83. Planul din 1875 a fost realizat cu ocazia schimbării numerotării străzilor sibiene în anul 1872. Înainte de 1872 străzile sibiene aveau numerotare continuă cu numere pare și impare pe aceeași latură. După introducerea numerotării „noi” în anul 1872 străzile orașului Sibiu au primit lature cu numere pare și lature cu numere impare.

Textul original în limba germană transcris din capitolul „Volksfremde Bürger“ // „Cetățeni străini“ (pag. 105-116)

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Volksfremde Bürger

Eines der wichtigsten Sonderrechte, das den Sachsen bei ihrer Einwanderung von den ungarischen Königen verliehen wurde, war das ausschließliche Besitzrecht auf den ihnen zugewiesenen Boden. Dieses Recht ward auch immer wieder gerade von den einsichtsvollsten und bedeutendsten ungarischen Königen bestätigt, ja sogar erweitert. Demnach gestatteten die Sachsen keinem Fremdnationalen die Erwerbung irgendwelchen unbeweglichen Besitzes auf dem sächsischen Königsboden. Mit unerschütterlicher Ausdauer haben sie dieses Recht durch all‘ die Jahrhunderte verteidigt. Vor allem war es Hermannstadt, das darüber wachte und ohne Ansehung der Personen keinem Nichtsachsen oder Nichtdeutschen die Erwerbung von Grund oder Haus innerhalb seines Gebietes gestattete. Ebenso wachten die Zünfte darüber, daß kein Fremdnationaler in ihr Handwerk, ihre Werkstatt einstand. Der Rat der Stadt entschied den 5. Februar 1549, daß kein Ungar in Zukunft eintreten dürfe und 1541 beschloß „der ehrbare Rat und die ganze ehrbare Gemeinde einmütiglich: es soll jeder Nachbarhann samt der Nachbarschaft Achtung geben, daß keine auswelzige Nation, es sei Razen, Walachen, Ungarn, Horvaten, Walonen, Spanier, Franzosen, Polaken oder dergleichen zu keinem Hauskauf gelassen werden. Und dieweil neben dem Verboth des Häuserkauf sich was anders einreißen kann, mit Verlobung oder Vermischung zweyer Personen in zweyerlei Nation, einheimischer und auswelziger, derohalber, so sich solche zutrug, soll mit der Erbschaft keine Anerbung oder Anheyratung gelten; ja vielmehr sollen dieselben der Vereinigung halber gestraft, und zur Stadt hinaus und aus dem Stuhl gewiesen werden“. Das geschah, wie in dem Ratsprotokoll bemerkt wird, „nicht aus Neid oder Verachtung, sondern um der Erhaltung des gemeinen Friedens willen“. Als 1600 der österreichische General Basta in Namen des Kaisers die Stadt besetzt, erkannte er es für „billig“ an, daß die Deutschen hie das ausschließliche Bürgerrecht haben sollen. Die bereits hier ansässigen Fremden mögen ihre Kinder in der deutschen Sprache erziehen lassen.

Der Kampf gegen dieses Sonderrecht hat der ungarische Adel schon frühzeitig begonnen. Er forderte immer aufs neue die Gleichberechtigung auf sächsischem Boden. Doch die Sachsen wußten all‘ diese Angriffe auf ihr altes, verbrieftes Recht abzuwehren.

Oft und oft in der Türkenzeit hat sich der ungarische Adel hinter die festen Mauern der sächsischen Städte geflüchtet und fand dort gastliche Aufnahme. Es schien ihm aber geraten, diesen Aufenthalt in der Stadt nicht nur vom Wohlwollen der Bürgerschaft abhängig zu machen, sondern als Besitzer eines eigenen Heims das Recht auf den Schutz der Stadtmauern zu erwerben. Doch dieser Begehrlichkeit wußten die Sachsen stets einen Riegel vorzuschieben!

Gab es Krieg im Lande, suchten die Magnaten um Schutz in der Stadt an, dann mußten sie sich verpflichten, sich während ihrem Aufenthalt innerhalb der Ringmauern dem sächsischen Rechte zu fügen.

So war es auch 1659. Rakoczi zog raubend und brennend durch das Land. Da bat der Fürst Barcsai den Hermannstädter Rat, sich mit seinen Getreuen in die Stadt flüchten zu können, da es „einen sicheren Ort als diese Stadt nicht gibt!“ Die Stadt erklärte sich zu seiner Aufnahme und einer türkischen Besatzung bereit, aber sie stellte Bedingungen. Vor allem wünschte sie, „daß die einheimischen Anhänger von Eurer Gnade im falle der Not zu ihrem eignen Unterhalt selbst die Mittel haben sollen, damit durch sie Euer Gnaden Besatzung keinen Mangel leide. Wir erwarten auch, daß Euer Hoheit während der Zeit des Aufenthaltes in unserer Stadt alle Anordnungen so treffen werden, daß weder von den Einheimischen, noch von der Besatzung unsere Privilegien und Gebräuche in irgendeiner Weise gefährdet werden“. Auch solle niemand zur unentgeltlichen Bewirtung gezwungen werden. Der Fürst sagte all dies zu und die ihn begleitenden Magnaten sandten folgenden Sicherheitsschein dem Magistrat: „Wir unterfertigten Personen als diejenigen, welche mit unserem gnädigen Herrn, dem Fürst von Siebenbürgen Achatius Barcsai, jetzt in die Stadt Hermannstadt hinein gehen wollen, verpflichten durch diesen unseren Brief bei unserem Gewissen, daß wir Eure Privilegien und Gebräuche in keinem Teile verletzen wollen, die unter Eurem Schutze Lebenden zu unserer unentgeltlichen Bewirtung nicht zwingen, sondern bei jeder Gelegenheit unsere Lebensbedürfnisse mit barem Geld zahlen wollen und auch in allen anderen Dingen, welche sich auf die Treue gegen die Pforte und die Erhaltung des Landes Siebenbürgen beziehen, in einem Sinne mit Euch handeln wollen. Zur Aufrechthaltung alles dessen verpflichten wir uns in gutem christlichen Glauben. Blasendorf den 16. Dezember 1659.“

25 ungarische Edelleute unterfertigten dieses Schriftstück und drückten ihr Siegel darauf. Selbst der Kanzler Johann Bethlen mußte sich zu einem ähnlichen Schriftstück bequemen, worin er beschwor, eines Sinnes mit dem Stadtrat seien zu wollen und ohne dessen Wissen und Willen keinerlei Unterhandlungen mit dem Feinde zu führen.

Nun erst öffneten sich für den Fürsten die Stadttore und den 18. Dezember 1659 zog er mit großem Gefolge und 1500 Janitscharen in die Stadt. „Der Fürst“, schreibt der nachmalige Stadtpfarrer Johann Graffius, „ist von unserer Obrigkeit stattlich empfangen worden. Man hat auf den Bastein und Türmen brav Feuer gegeben“. Auch an einem Ehrentrunk ließ es der Rat nicht fehlen; acht 40 Eimerfässer Wein wurden den unwillkommennen Gästen dargebracht. Die Türken wurden in der Unterstadt einquartiert; ihr Pascha „ein feiner, hübscher Mann“ wohnte auf dem Weinanger; dort erlag er am 19. Mai des nächsten Jahres der Grippe.

Den 3. Jänner 1660 begann Rakoczi die Stadt zu umschließen. Die ungarischen Edelleute mußten, gleich den Bürgern und den Türken an der Stadtverteidigung teilnehmen. Mitte Mai hob Rakoczi, der von dem Herannahen eines türkischen Heeres Kunde bekam, die Belagerung auf. Den 28. Mai 1660 verließ dann Fürst Barcsai mit den Magnaten und Türken die Stadt.

Die Chronisten jener Tage erzählen von manchen Streitigkeiten zwischen der Bürgerschaft und den Magnaten. So ist es begreiflich, daß die Hermannstädter auch weiterhin strenge darauf sahen, daß kein Fremdnationaler bleibend in der Stadt sich niederließ.

Es ist kaum mehr, als ein Fall bekannt, daß es einem Volksfremden, also Nichtdeutschen gelang, sich Grund in der Stadt zu erwerben und ein Haus zu erbauen. Eben dieser Fall trat 1777 ein, als in diesem Jahre der Hofkriegsrat dem Obristwachtmeister Josef Theseo ein großes Grundstück innerhalb der aufgelassenen Zitadelle übergab, um dort ein Haus zu bauen. Der Magistrat protestierte dagegen, daß dieser „nicht grundfähige Wällische“ baue. Aber Macht geht vor Recht. Theseo baute. Es möge ihm dazu auch seine Freimaurerbrüder verholfen haben (s.I,S.26).

Die ungarischen Edelleute kamen immer wieder darauf zurück, sich Eingang in die sächsischen Städte zu erwirken. Dabei hatten sie es vornehmlich auf Hermannstadt abgesehen. Nicht bloß seiner vortrefflichen Befestigungswerke wegen, wollten sie sich dort Häuser erwerben. Seit Siebenbürgen unter Habsburgers Zepter stand, befand sich in Hermannstadt, der Hauptstadt, die höchsten Ämter des Landes. Die Stadt war der Sitz des kommandierenden Generals. In der höchsten zivilen Behörde, dem Landesgubernium, waren als Räte vorherrschend ungarische Edelleute angestellt. Diese mußten in Miete wohnen und diese Mietwohnungen waren meist so beschränkt, daß die reichen Magnaten da nicht den gewohnten Luxus entfalten konnten. Sie mußten sich eben einschränken, was ihnen aber ebenso unbequem als ungewohnt war. So kam es denn, daß der ungarische Adel bei den siebenbürgischen Landtagen immerfort wieder auf die Einführung der Konzivilität, d. h. das Recht auch Fremdnationalen Grundbesitz auf freiem Sachsenboden zu erwerben, zurückkam. Um diesem ein Ende zu machen, sandten die Sachsen eine Deputation an die Kaiserin. Am 23. März 1753 entschied Maria Theresia zugunsten der Sachsen. „Angesichts der feierlichen Verträge müsse sie sich wundern, wie die Frage überhaupt in Zweifel gezogen werden könne.“ Aber damit war diese Angelegenheit noch nicht aus der Welt geschaffen. 1776 begann der Leiter der Hofkanzlei Graf Kornis, dem es nicht gelungen war, einen Garten vor dem Elisabethtor in seine Besitz zu bringen, der Kaiserin Vorstellungen zu machen über den Wert der Konzivilität und ließ, als schlauer Staatsmann, auch durchleuchten, daß dadurch die Ausbreitung der katholischen Religion gefördert werde. So verlockend das Letztere für die Kaiserin auch gewesen sein mag, übergab sie dennoch den Antrag Kornis zur Begutachtung an Brukenthal weiter. „Brukenthals Vortrag an die Kaiserin war eine Staatsschrift ersten Ranges, kühl, scharf, überlegen, nur zuweilen klang der warme Ton für sein Volk aus den klaren Sätzen vernehmlich heraus.“ 21). Maria Theresia entschied gegen Kornis!

Doch kaum ein Jahr nach dem Tode der großen Kaiserin ward diesem jahrhundertelangen Streit von Kaiser Josef II. ein ganz unerwartetes Ende bereitet. Wornach durch all‘ die lange Zeit der ungarische Adel vergebliche strebte, das brachte die eine Entschließung von 4. Juli 1781 des Kaisers zuwege. Er befahl damit die Einführung der Konzivilität. Das war ein Donnerschlag, der in Hermannstadt die größte Bestürzung hervorbrachte! Welchen Eindruck diese k. Entschließung auf die Hermannstädter machte, läßt sich aus einem Brief Johann Theodor von Herrmann, der zu jener Zeit Gubernialregistrator in Hermannstadt war, ersehen. „Mit voriger Post“, schreibt er, „kam hier die letzte Allerhöchste Entschließung an, datiert vom 4. Juli aus Brüssel, die wichtigste und bedenklichste, welche in den 500 Jahren seit dem wir unseren freien Königsboden bewohnen, vom Throne herabgekommen ist. Seither schlagen sich in mir die Gedanken wie Wasserwogen. Stundenweise finde ich manche schöne und menschenwürdige Ansicht in der Sache, wenn sie im ganzen betrachtet wird, aber bald überschwemmt mich wieder ein anderes Heer, von den bängsten Vorstellungen, von Bildern, die mich ganz beklemmt machen und beinahe den Ausruf des Herrn Gubernialrats von Hannenheim mir abringen, der, wie ich ihm die erste Nachricht von der Resolution mitteilte, ganz kläglich ausrief: ,Nun wünsche ich von Herzen nicht zu leben.‘ Wahrscheinlicherweis werden in 40-50 Jahren kaum noch Spuren von der alten Sächsischen Nation angetroffen werden. Kronstadt wird eine walachische Stadt, Mediasch eine armenische, Hermannstadt eine Gemisch von beiden werden. Schon haben sich hier auf einmal drei Issekutzische Handlungsbediente gemeldet, die Häuser kaufen wollen. Wie es bei diesen Umständen zuletzt auch um die Religion aussehen wird, das stehe bei Gott, zumal da es mir mit dem Klerus aus zu sein scheint …“

So schwarz sah man damals! Der Untergang der sächsischen Nation schien mit dieser schreckenerregenden k. Entschließung besiegelt zu sein! Man wollte voraussehen, daß aus den freien Sachsen „ein träges Sklavenvolk und aus einer deutschen Nation ein wildes, buntscheckiges Gemisch von allerhand Nationen ohne Vaterlandsliebe, ohne Nationalcharakter und Kultur“ werde. Wie Michael von Heydendorff schreibt, brachte dieser Erlaß „ein sonderbare bisher in diesem Vaterlande zu unsern Zeiten unerhörte Wirkung und Veränderung der Gemüter hervor, die in der Geschichte Siebenbürgens wenig oder vielleicht gar nicht ihresgleichen haben mag“.

Natürlich ging die Kunde von diesem kaiselichen Schlag gegen die sächsische Nation wie ein Lauffeuer durch die Stadt und war den Magistratsherrn längst bekannt, als am 26. September 1781 das hohe Landesgubernium den k. Erlaß dem Magistrat übersandte. Für den nächsten Tag berief der Bürgermeister eine Sitzung ein, in der es wohl lebhaft zugegangen sein mag. Eine gewisse Ratlosigkeit griff um sich und schließlich „wird resolviret an ein hochl. Landesgubernium eine untertänigste Vorstellung und Bitte gelangen zu lassen dem Magistrat zu gestatten, daß selbiger die Publikation dieser allerhöchsten Resolution bis zum nächstkünftigen National-Konflux verschieben zu dürfen“. Aber schon den nächsten Tag erfolgte die abschlägige Antwort des Guberniums, „Der allerhöchste Befehl wegen einzuführender Konzivilität sei positiv und stehe also nicht in der Macht der Guberniums hierinnenfalls eine Frist zu gestatten. Der Magistrat werde also vermahnet, umsomehr seine Schuldigkeit zu tun, als die Publikation der allerhöchsten Resolution bis Dato schon hätte vollzogen werden sollen“. So wurde denn am 6. Oktober der versammelten Kommunität „die allerhöchste Resolution verlesen, explizier und der Comunität bedeutet, sich dieser allerhöchsten Resolution in vorkommenden Fällen gehorsamlich zu fügen; auch wird beschlossen, solche auch mittels gedruckter Zettel in Stadt und Stuhl bekannt zu machen“.

Es war eine Zeit voller Trauer, denn jeder sah das nahe Ende der sächsischen Nation. Aber „dieses Gesetz, welches seither in ununterbrochener Geltung gewesen ist, hat die befürchteten verderblichen Wirkungen für das sächsische Volk nicht gaben … Vor allem hatte der Adel in den seitherigen ruhigen, von keinem inneren Krieg gestörten Zeiten kein Interesse mehr, sich in den festen sächsischen Städten anzukaufen, um in Fällen der Not einen Zufluchtsort zu haben … Die Städte hatten ihre ehemalige Bedeutung eingebüßt … Andererseits hatte das städtische, kleinbürgerliche und dazu deutsche Leben für den Adel keinen Reiz … Auch hatten die Sachsen jedenfalls ihre eigene Widerstandskraft unterschätzt“.22)

Indessen hatte Hermannstadt seine „ehemalige hohe Bedeutung” damals noch nicht eingebüßt. Noch war es die Hauptstadt des Landes und so kam es, daß eine ganze reihe von Magnaten das Bürgerrecht erwarben, um ungestört in den Besitz von Häusern zu gelangen.

1783 ward Graf Alexius Kendeffi Bürger der Stadt; ihm folgten dann 1785 die Grafen Sigismund Tholdi, Joh. Lazar, Nicolaus Miko, Georg Bethlen, Baron Franz Banffi, Baronin Nalaczi, Gräfin G. Bethlen; 1786 Baron Simon Kemeny; 1787 Baron Anton Horvath, Graf Franz Miko, Graf Kun; 1788 Graf Koloman Miko, Graf Ludwig Teleki, Baron Ladislaus Banffi: 1789 Bischof Graf Batthyani. Noch am 8. Mai 1815 wird bei dem Baron Radak auf der Wiese „großer Aldomasch getrunken”.

Meist waren es hohe Gubernialbeamte, die nach Hausbesitz strebten, um der Enge der Mietswohnung zu entfliehen und im eigenen Heim ihre gewohnte Prachtliebe zu entfalten. So entstanden eine Reihe schöner Häuser, die der Stadt zur Zierde gereichten. In der Fleischergasse ließ 1787 Gräfin Gergely ihr kleines Palais aufführen, dessen Gassenseite mit einem, von steinernen Statuen getragenen Erker geschmückt war. In derselben Gasse erbaute der reiche Hofrat Ladislaus von Türi ein schönen, zweistöckiges Haus, das er 1826 seinem Neffen Graf Sigis. Toldalagi hinterließ. Ferner erwarben hier Graf Franz Banffi und Gräfin Kendeffi Hausbesitz.

In der Heltauergasse ließen sich die Grafen Georg Bethlen, Ludwig Teleki und Miko, sowie Baron Nalanczi nieder. Die Nachbarschaft der Sporergasse zählte zu ihren Mitgliedern die Grafen Ladislaus Banffi, Miko, Toldi, Szekely, Baron Anton Horvath.

Auf der Kleinen Erde kauften sich Michael von Oroß und Gräfin Harauncour an und auf dem Kleinen Ring Graf Lazar, Graf Batthyani, Gräfin Kendeffi und Johann von Wassi. Mit Schluß des 18. Jahrhunderts hatten also die ungarische Edelleute eine ganz stattliche Anzahl von Häusern in ihrem Besitz. 23)

Da sich unter den Magnaten stets viele zur reformierten Kirche bekannten, so wollten sie bereits 1735 ein reformiertes Gotteshaus in der Stadt errichten. Doch der Magistrat lehnte damals das Ansuchen der Ungarn ab, weil sie sich in der Stadt nicht „festsetzen” dürften, sondern nur „geduldet” sein. Jetzt, 1784 mußte die Erlaubnis zu einem solchen Kirchenbau gegeben werden und als diese Kirche in der Fleischergasse fertig stand, kam die reformierte Kirchengemeinde darum ein, die Gasse, die neben der Kirche aus der Heltauergasse hinführte, zu verlegen, um an der Kirche das Pfarrhaus bauen zu können. Auch dazu ward die Bewilligung erteilt mit der Bedingung, daß die ganzen diesbezüglichen Kosten von der Bittstellerin zu tragen sein. Damals ward das enge Gäßchen angelegt, daß die Fleischergasse mit der Brukenthalgasse verbindet.

Doch lange währte die ungarische „Überflutung” nicht. Als Hermannstadt seines Ranges als Landeshauptstadt entkleidet wurde, das Gubernium und die anderen hohen Zivilämter nach Klausenburg übersiedelten, da verloren die ungarische Edelleute all‘ ihr Interesse an ihrem, so lange her ersehnten Hermannstädter Hausbesitz, welcher nun zum größten Teil wieder von Sachsen angekauft wurde. Das Haus „zu den steinernen Jungfrauen” in der Fleischergasse kam an die Familie von Sachsenheim. Nach dem Brande dieses Hauses 1849 wurde der Erker nicht wieder aufgebaut und bloß ein Balkon, der in keinem Verhältnis zu den großen steinernen Jungfrauen steht, an die Fassade des Hauses angebracht. Das große gräflich Toldalagische Haus in der Fleischergasse diente längere Zeit als Militärspital, ward dann von dem gr.-or. Bischof erworben und darin das gr.-or. Priesterseminar errichtet. Graf Miko verkaufte sein Haus in der Heltauergasse Nr. 137 (jetzt Nr. 20) 1827 um 9000 Gulden an Dr. Friedrich Artzt. Ebenso schnell, wie dieser ungarische Häuserbesitz entstanden war, verschwand er auch wieder. Bereits im ersten Viertel des 19. Jahrhundert konnten die Häuser, die noch im Besitz der Magnaten sich befanden, an den Fingern einer Hand aufgezählt werden.

Anders verhielt es sich mit jenem Grundbesitz, der infolge der Einführung der Konzivilität in armenische, griechische und rumänische Hände gelangte.

Kaum war die Entschließung Kaiser Josefs II. Bekannt gemacht worden. So bewarben sich die armenischen Handelsleute Gregor und Christoph Bogdanfi aus Elisabethstadt um das Bürgerrecht. Schon lange vorher hatten Armenier, bekannt als geriebene Handelsleute, versucht, in der Stadt festen Fuß zu fassen. Sie wurden darin von den ungarischen Gubernialräten unterstützt, die angaben, sie fänden bei Hermannstädter Kaufleuten nicht, was sie für ihren Haushalt benötigten und was ihnen die Armenier beschafften. Der Magistrat wehrte sich und ging schließlich mit seiner Beschwerde an die Kaiserin. Diese aber entschied, das jeder Armenier mit einem vermögen von 6000 Gulden sich in der Stadt niederlassen könne. Die Hermannstädter „Kaufmann-Societät“ protestierte dagegen, aber in einer so „anstößigen Repräsentation“, das das Gubernium sie zu einer Strafe von fl. 7000 verurteilt, die allerdings nach untertänigsten Bitten nachgesehen wird. Nun griff Brukenthal ein. Seinen Vorstellungen gelang es, die Kaiserin zur Rücknahme ihres Erlasses zu bewegen. Auch ein Bulgare, Josef Faroli, der sich auf die dem General Rabutin und dem Hause Habsburg geleisteten Verdienste seines Vaters berief, erhielt von der Kaiserin 1774 die Bewilligung, sich in der Stadt niederzulassen. Der Magistrat machte bei der Kaiserin Vorstellungen dagegen. „Von undenklichen Jahren“, schrieb er, „sei es ein Recht gewesen, das Bürgerrecht nebst denselben anklebigen Freiheiten, Häuser und anderen Grundstücken ankaufen und eigentümlich besitzen zu können, nie jemanden anderes, als lediglich nur solchen Personen conferiret und gestattet worden seie, welche ihr echtes deutsches Herkommen gründlich dartun und beweisen können.“ Die Kaiserin erkannte nun das recht an und wies den Bulgaren ab.

Die beiden Bogdanfi waren die ersten Fremdnationalen, die am 12. Dezember 1781 das Hermannstädter Bürgerrecht durch Ablegung des Bürgereides erwarben.

Im März des nächsten Jahres wurden die griechischen Handelsleute Johann und Carl Bardan Bürger, ebenso der Galanteriewarenhändler Franz Bordoli aus Como „im Mailändischen“. Im folgenden Jahr meldeten sich zum Bürgereid die Armenier G. Issekutz und M. Patruban, der Grieche Joh. Esinge, der Rumäne Radul Stoica und der Italiener Josef Bordoli „Coffe-Sieder aus Mailand“. Dann wurden Bewerbungen um das Bürgerrecht dieser Fremdnationalen immer häufiger; die Rumänen ließen sich vorherrschend in den Vorstädten nieder. Schon 1787 wurde ihnen die Erlaubnis zur Erbauung einer Kirche in der Langgasse erteilt. Die griechischen und armenischen Kaufleute suchten sich im Stadtzentrum festzusetzen. Issekutz kaufte das Haus in der Fleischergasse Nr. 5, der Grieche Constantin Pop in der gleichen Gasse Nr. 21, dann das Haus auf dem großen Ring 123 (jetzt 12).

Sehr lange ließ der erste jüdische Bürger auf sich warten. Den Juden war der Aufenthalt in den Städten des Landes mit Ausnahme von Karlsburg verboten, das Toleranzedikt Kaisers Josef II. nahm von den Juden keine Notiz. Mit dem k. Reskript vom 4. Juli 1781 wurde den Juden nur Karlsburg zum Wohnaufenthalt zugestanden, jedoch mit der Einschränkung, daß nur eingeborene Juden und solche, die wenigstens 30 Jahre in Siebenbürgen sind, von dem angeführten Wohnrecht Gebrauch machen dürfen. Während noch 1781 kein Jude in Hermannstadt und dem Hermannstädter Stuhl sich aufhält, teilt 1798 der Orator der versammelten Kommunität mit, daß Juden, den Landesgesetzen entgegen, sich nicht nur 3 Tage vorübergehen in der Stadt aufhalten, sondern in den Vorstädten sich Jahreswohnungen gemietet hätten. Auf Beschluß der Kommunität werden diese Juden sofort ausgewiesen. Den 13. Juli 1845 wird dem ersten Juden J. Aron aus Bödön das Bürgerrecht erteilt. Er sollte nicht lange allein bleiben! Mit dem ungarischen Insurgentenheer kamen 1849 die Kinder Israels so zahlreich in die Stadt, daß, als sie keine Anstalten trafen, mit den Ungarn auch wieder abzuziehen, die Hermannstädter Bürgerschaft an den Magistrat eine Eingabe um Abschaffung der Juden machte. „Während der kurzen Dauer der ungarischen Regierung“, heißt es in diesem Schriftstück, „haben sich die Juden in unserer Stadt in Mengen eingefunden und zum Nachteil des hiesigen Handelsstandes und der ganzen hiesigen Bevölkerung Handelsgeschäfte aller Art betrieben… da die frühere Ordnung aller Dinge wieder eingeführt sei, wolle der Magistrat die Juden den Ungarn nachschicken“. Und der „Siebenbürger Bote“ knüpft daran folgende Bemerkung: „Wir haben kein Bedürfnis zu einem Ansatz einer künftigen Judenbevölkerung in Hermannstadt oder sonstwo im Sachsenlande. Das mag sehr illiberal klingen; aber wir haben unsere guten gründe dafür. Die vor der magyarischen Plünderung herrschenden Wohlhabenheit des sächsischen Landbauers rührt nicht allein von dem Fleiße und der Sparsamkeit desselben her, sondern auch von dem gesetzlichen verbot der Judenansässigkeit auf Sachsenboden. In ganz Siebenbürgen gibt es überhaupt wenig Juden (zwischen 3-4000), weil das Gesetz nur wenige Orte nennt, an denen es Juden gestattet ist, zu wohnen; Hermannstadt ist nicht darunter!“ Gewaltmittel gegen die zugewanderten Juden wurden nun zwar keine angewendet, aber es verließen viele freiwillig wieder die Stadt. Erst seit dem Ausgleich 1867 entstand eine größere Judengemeinde in Hermannstadt.

Gegen die Konzivilität wurden von sächsischer Seite noch mancherlei Schritte unternommen. Als Kaiser Josef II. im Juni 1786 zum letztenmal in Hermannstadt weilte, unternahm es der Komes Cloos von Cronenthal dem Kaiser von der Aufhebung der Konzivilität in einer Audienz zu sprechen. Aber der Monarch winkte sofort ab und sagte, er wolle den Unterschied der Nationen im Land aufheben; er wünsche besonders, daß solches durch heiraten untereinander befördert werde. Kurz vor seinem Tode hob er alle „das Allgemeine betreffende Verordnungen und Veranlassungen“ auf, also auch die Verordnung bezüglich der Einführung der Konzivilität. Aber hiergegen sträubten sich die ungarischen und szekler Stände. So begann denn der Streit um die Gleichberechtigung auf Sachsenboden abermals und nicht weniger heftig, als früher!

Endlich fand der kluge Komes Michael Brukenthal eine Lösung. Er sah ein, daß die Konzivilität nicht mehr zu umgehen sei, sie in irgendeiner Form zugestanden werden müsse. Daher brachte er in Vorschlag: „Es solle jeder, der das Bürgerrecht auf Sachsenboden erlange, dem Munizipalgesetz sich fügen, den Ortsbehörden sich unterwerfen, die Steuern zahlen und keine Vorrechte beanspruchen, daß sie die gesetzliche Ordnung stören könnten.“ Der siebenbürgische Landtag 1795 war hiermit einverstanden und damit ward diese Sache doch endlich zu Ende geführt. Doch gerade die, die s.Z. am hitzigsten für die Einführung der Gleichberechtigung auf Sachsenboden eintraten, die ungarischen Edelleute, haben von diesem recht den geringsten Gebrauch gemacht!

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partea stângă: Palatul Toldalagi ilustrație din cap. „Volksfremde Bürger“ // „Cetățeni străini“
mijloc: coperta interioară a carții „Vom alte Hermannstadt” 3. Folge // „Despre vechiul Sibiu” vol. 3
partea dreaptă: Fleischergasse // str. Măcelarilor Sibiu – detaliu din litografia lui Joseph Hoegg 1850

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